Auftragserteilung und Vergütung
Auftrag
Grundlage für die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen durch uns und für deren Vergütung ist das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Ihnen als Auftraggeber und unserem Planungsbüro, in welchem die zu erbringende Leistung beschrieben und die Vergütung schriftlich festgehalten sind und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wird.
Vergütung
Grundsätzlich erfolgt die Vergütung unserer Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Bei Bedarf und nach Abstimmung kann aber auch eine Vergütung nach Aufwand erfolgen. Sofern die geforderte Leistung genau abgrenzbar und beschreibbar ist, kann auch eine Beauftragung und Vergütung auf Basis eines Pauschalpreisangebotes erfolgen.
Leistungen von Architekten und Ingenieuren (Objekt- und Tragwerksplanung nach HOAI)
Die Vergütung von Architekten und Ingenieuren ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. In dieser Verordnung ist neben dem Honorar auch der Inhalt der notwendigen Planungsschritte und einzelnen Planungsleistungen beschrieben.
Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der jeweils aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021).
In der Regel ist dabei das Planungshonorar an die Baukosten gekoppelt und wird für die entsprechenden Leistungsbilder anhand der dafür anrechenbaren Kosten auf der Basis der in der HOAI festgesetzten Tabellenwerte ermittelt.
Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Die Ermittlung des Honorars für die Erstellung von Brandschutzplanungen bzw. Brandschutzkonzepten basiert auf dem durch den AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) herausgegebenen Heft Nr. 17 (Leistungen für Brandschutz – Leistungsbild und Honorierung). Die Honorarermittlung richtet sich hierbei nach der Bruttogrundfläche des Gebäudes bzw. der Teilflächen der entsprechenden Nutzungseinheiten unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung und der Schwierigkeit des Vorhabens (Bestandsgebäude, Denkmalschutz, Sonderbau etc.).
Vergütung nach Aufwand
Oftmals sind, vor allem in den frühen Planungsphasen oder auch beim Bauen im Bestand keine anrechenbaren Kosten bekannt oder können für den angefragten Leistungsumfang (z.B. Beratung, Klären der Aufgabenstellung, etc.) nicht herangezogen werden. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung unseres Honorars anhand des tatsächlich angefallenen Aufwands. Dazu wird von uns ein Aufwandsnachweis geführt, welcher dem Auftraggeber jederzeit tagesaktuell bereitgestellt werden kann und als Abrechnungsgrundlage gilt.
Orientierende Basis, für die dabei in Ansatz gebrachten Verrechnungsstundensätze, sind die im Vorwort zur „HOAI 2021 – Textausgabe mit Regierungsbegründung, Sonderausgabe der Ingenieurkammer Sachsen, Januar 2021“ unter 4. benannten, nachfolgend angeführten (jeweils unteren) Stundensätze:
Auftragnehmer: 90 bis 173 €
Technische/wirtschaftliche Mitarbeitende: 84 bis 126 €
Technische Zeichner/sonstige Mitarbeitende: 72 bis 88 €
Angebot
Sprechen Sie uns gern an und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir beraten Sie und erstellen Ihnen im Anschluss daran gern ein individuelles Kosten- und Leistungsangebot für Ihre angefragte Leistung.
© PlanFB Fichter & Brogsitter, Altlöbtau 12, 01159 Dresden
Quelle: https://planfb.de/Auftragserteilung_und_Verg%C3%BCtung